joomla
  • Start
  • anfahrt
  • Kontakt
  • Impressum
  • haftung
Prozeßkostenhilfe PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Prozeßkostenhilfe
Seite 2
Seite 3
Seite 1 von 3

 

Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (für den Fall einer Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verfahren wählen Sie bitte Beratungshilfe ).

 

Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung,

 

  • ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach
  • ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.

 

Wo können Sie den Antrag stellen?

Bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wird (Prozessgericht) oder bei der Rechtsantragstelle jedes Amtsgerichts. Den Antrag können auch wir für Sie einreichen.


Zurück - Vor >>

 
[ Zurück ]
©2007-2009 Pothmann Schmitz-Asdonk Rechtsanwälte